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Geltungsbereich
1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung des Auftraggebers mit alphaaffairs und es werden auch alle künftigen Aufträge unter Zugrundelegung der Geschäftsbedingungen von alphaaffairs in der jeweils gültigen Fassung abgewickelt.
2. Die Geltung von abweichenden Geschäftsbedingungen oder Auftragsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Leistungsumfang
1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen von alphaaffairs ergibt sich aus dem gelegten Kostenvoranschlag bzw. der Auftragsbestätigung von alphaaffairs. Nebenabreden oder Abänderungswünsche des Auftraggebers, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch alphaaffairs wirksam bzw. Vertragsbestandteil.
2. Soweit Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen nach Vertragsabschluss aus technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen notwendig werden, wird dies alphaaffairs dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Soweit durch diese Veränderungen der vereinbarte Vertragsgegenstand nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht dem Auftraggeber aufgrund dieser Abweichungen kein Kündigungsrecht zu. alphaaffairs ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile der Leistungsbeschreibung zu verändern.
3. Soweit alphaaffairs Verträge mit Dritten schließt, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung von alphaaffairs. Dies betrifft z.B. die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern, Technikfirmen, Fotografen, Druckereien, etc. Einzelrechnungen Dritter werden dem Auftraggeber nur in Ausnahmefällen und auf ausdrücklichen Wunsch vorab im Rahmen der Auftragserteilung vorgelegt.
Kosten
1. Der Auftraggeber stellt alphaaffairs, unabhängig von dem vereinbarten Konzept- bzw. Betreuungs-Honorar, ein Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung. Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
2. alphaaffiars ist verpflichtet, das zur Verfügung gestellte Budget nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmannes unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers einzusetzen.
3. Alle entstehenden Drittkosten, sowie weiters etwaige Steuern, Gebühren und Abgaben usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers
4. Die für die Durchführung des Projektes notwendigen Beträge werden alphaaffairs vom Auftraggeber innerhalb des vereinbarten Zeitpunkts zur Verfügung gestellt, widrigenfalls der Auftraggeber alle daraus resultierenden Nachteile zu tragen hat.
Vertragsauflösung
1. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber ist dieser trotz Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet, die vereinbarten Honorare an alphaaffairs in voller Höhe zu bezahlen und hat auch alle erbrachten Vorleistungen und Teilleistungen Dritter in vollem Umfang abzugelten.
2. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass eine Kürzung des Honorares von alphaaffairs aufgrund ersparter Aufwendungen von alphaaffairs ausgeschlossen ist.
3. Davon unberührt bleibt eine allfällige vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund. Dieses Recht steht alphaaffairs insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar bzw. das vereinbarte Budget für Drittleistungen durch den Auftraggeber nicht zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
Haftung
1. alphaaffairs verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung, sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (beauftragten Dritten) nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes.
2. Die Haftung von alphaaffairs richtet sich grundsätzlich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien. Jegliche Schadenersatzansprüche gegenüber alphaaffairs, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch alphaaffairs.
3. Weiters vereinbaren die Vertragsparteien, dass jegliche Schadenersatzansprüche gegen alphaaffairs der Höhe nach auf das mit alphaaffairs vereinbarte Konzept- bzw. Betreuungs-Honorar (ohne Drittkosten) beschränkt sind.
4. alphaaffairs trifft keinerlei Haftung, wenn die bedungene Leistungserbringung durch ein technisches Gebrechen oder durch einen Fehler eines von alphaaffairs beauftragten Dritten beeinträchtigt wird. Soweit alphaaffairs im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt alphaaffairs derartige Ersatzansprüche an den Auftraggeber ab und ist der Auftraggeber hierdurch in der Lage, derartige Ansprüche auf eigene Kosten gegenüber dem Dritten durchzusetzen. Eine darüber hinausgehende Haftung gegen alphaaffairs ist ausgeschlossen.
5. alphaaffairs verpflichtet sich, für Veranstaltungen eine Veranstalter-haftpflichtversicherung abzuschließen, wobei die anteiligen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
6. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er für alle Honorare und Drittkosten selbst dann aufzukommen hat, wenn die Veranstaltung aus Witterungsgründen, aufgrund eines technischen Gebrechens oder aus sonstigen nicht unmittelbar von alphaaffairs vorsätzlich oder grob fahrlässig zu verantwortenden Gründen nicht oder nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form stattfinden kann. Über ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers wird alphaaffairs auch eine Ausfallsversicherung für die Veranstaltung abschließen, welche die diesbezüglichen Risken abdeckt. Wenn der Auftraggeber von der ihm im Kostenvoranschlag angebotenen Ausfallsversicherung keinen Gebrauch macht, stehen diesem keine weiteren Ansprüche welcher Art immer wegen eines Veranstaltungsausfalls zu.
Gerichtsstand / Erfüllungsort
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Vertragsparteien Wien.
Nebenabreden / Schriftform
1. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenden Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
2. Sollten eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung, soweit rechtlich zulässig, entspricht.
3. Ansprüche und sonstige Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Auftraggeber nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von alphaaffairs abgetreten werden. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
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